Niedenstein aus der Luft

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 N „Zentrum“


Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 (2) Satz 1 Nr. 2

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.02.2024 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 N „Zentrum“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 N „Zentrum“ mit Begründung in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der Besucheranschrift:

 

Sachgebiet Bauen – und Umwelt
Sparkassenplatz 1(Zugang über Oberstraße)
34305 Niedenstein

während der Dienststunden

Montag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch Von 07:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag Von 14:00 bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Niedenstein https://www.niedenstein.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen-b-plaene eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der oben genannten Besucheranschrift während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.


Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung des Stadtteils Niedenstein und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Niedenstein, Flur 13: 4/1
Gemarkung Niedenstein, Flur 4: 44/25 (tlw.), 71/1 (tlw.), 72/4 (tlw.), 73/7 (tlw.)

Geltungsbereich

Übersichtsplan ohne Maßstab


Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Niedenstein beabsichtigt auf dem Gelände des Festplatzes einen Generationenpark zu realisieren. Hierfür ist es erforderlich, die im rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 N „Zentrum“ getroffenen Festsetzungen für den Festplatz an die zukünftige Nutzung anzupassen.

Die Fläche des Festplatzes ist nach § 9 Nr. 15 BauGB als öffentliche Grünfläche mit der Festsetzung „Festplatz“ eingetragen.

In dem beschleunigten Bauleitplanverfahren nach § 13a wird die Festsetzung „Festplatz“ aufgehoben. Die Festsetzung als öffentliche Grünfläche nach § 9 Nr. 15 BauGB bleibt bestehen.

 

Niedenstein, 29.02.2024
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister