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Bauplätze
Wohnen im Grünen
Eingebettet in einer reizvollen und abwechslungsreichen Mittelgebirgslandschaft liegt die Stadt Niedenstein am südwestlichen Hang der Langenberge. Offenlandschaft und Laubwälder wechseln einander ab. Einkaufsmärkte, Ärzte, Kindertagesstätten und Grundschule sowie zahlreiche Dienstleister aus dem Gewerbe bieten unseren Einwohnerinnen und Einwohnern eine ideale Wohnortlage. Nur wenige Autominuten und in 20 km Entfernung liegt die Documentastadt Kassel. Über die Autobahn 49, 44 und 7 bieten sich ideale Anschlussmöglichkeiten in alle Richtungen Deutschlands. Der VW Standort Baunatal, die Fachwerkstadt Fritzlar und auch Hessens größter Stausee liegen nur einen Katzensprung von Niedenstein entfernt.
Förderprogramme
zu verkaufen
Baugrundstücke in Niedenstein-Wichdorf
Zum Verkauf stehen noch zwei von insgesamt 23 Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke in gut angebundener infrastruktureller Lage.
Die aktuelle Grundstücksverfügbarkeit der 500 m² bis 900 m² großen Grundstücke können Sie der Übersicht entnehmen.

Die Erschließung der Baugrundstücke wird voraussichtlich im März/April 2023 abgeschlossen sein.
Der Verkaufspreis der Grundstücksflächen im Wohnbaugebiet beträgt 148 Euro/m² inkl. der Erschließungsbeiträge für Wasser, Abwasser und Straße nebst Infrastruktureinrichtungen. Zusätzlich sind für die Kanal- und Wasserhausanschlüsse, die bis 1 m auf das Grundstück verlegt werden, insgesamt 6.500 Euro je Baugrundstück zu entrichten.
Den rechtsgültigen Bebauungsplan 3. Änderung 18 N können Sie den Bebauungsplan jederzeit unter folgendem Link abrufen:
Die Grundstückskaufverträge werden durch das Notariat Hoyer und Partner in Fritzlar ausgearbeitet und beurkundet. Ab Datum der Beurkundung haben alle Grundstückserwerber/Innen eine Bauverpflichtung von drei Jahren.
Schriftliche Bewerbungen um einen Bauplatz richten Sie bitte an bauamt@niedenstein.de.
Mehrfamilienhausgrundstücke zu verkaufen
Zum Verkauf stehen vier Mehrfamilienhausgrundstücke im Niedensteiner Neubaugebiet 18 N 4. Änderung „Auf der Klippe“ und ein Grundstück im Bebauungsplan Nr. 5 N
Auf der Klippe 3 | Flur 7, Flurstück 4/26 | in Größe von 924 m² |
Schulstraße 21 | Flur 7, Flurstück 4/27 | in Größe von 1.608 m² |
Schulstraße 23 | Flur 7, Flurstück 4/28 | in Größe von 1.173 m² |
Schulstraße 25 | Flur 7, Flurstück 4/29 | in Größe von 1.031 m² |
Hauptstraße 15 | Flur 1, Flurstück 82/0 | In Größe von 558 m² |
Der Verkaufspreis der Mehrfamilienhausgrundstücke im Bebauungsplan Nr. 18 N beträgt 185 Euro/m² inkl. der Erschließungsbeiträge für Wasser, Abwasser und Straße nebst Infrastruktureinrichtungen. Zusätzlich sind für die Kanal- und Wasserhausanschlüsse, die bis 1 m auf das Grundstück verlegt werden, insgesamt 6.500 Euro je Baugrundstück zu entrichten. Das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 N (Hauptstraße 15) steht für 40 Euro/m² zzgl. der zuvor genannten Kosten zum Verkauf. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass beim Erwerb eines Grundstückes weitere Kosten für Sie anfallen: z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Grundbucheintragung.
Die rechtsgültigen Bebauungspläne können Sie jederzeit unter folgendem Link abrufen:
https://www.niedenstein.de/leben-und-wohnen/wohnen/bebauungsplaene/
Die Grundstückskaufverträge werden nach dem Vergabetermin durch das Notariat Hoyer und Partner in Fritzlar ausgearbeitet und beurkundet. Ab Datum der Beurkundung haben alle Grundstückserwerber/Innen eine Bauverpflichtung
von drei Jahren.
Interessensbekundungen nebst Bewerbungsunterlagen gemäß den nachstehend zur Verfügung gestellten Teilnahmebedingungen richten Sie bitte bis zum 30.10.2026 digital im PDF-Format an bauamt@niedenstein.de.
Baugebiet
Leistungen
Nachfolgende Leistungen beinhalten allgemeingültige Hinweise, die hessenweit Gültigkeit besitzen. Diese Leistungen werden ggf. nicht ausschließlich von der Stadt Niedenstein sondern auf von übergeordneten Behörden erbracht. Das Leistungsverzeichnis soll Ihnen als Übersicht dienen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter!
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Weitere Informationen
Grundstücksteilung
Beschreibung
Die Teilung eines bebauten oder bebaubaren Grundstückes ist grundsätzlich wieder genehmigungspflichtig.
Näheres regelt der § 7 der neuen Hessischen Bauordnung von 06/2018.
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> Bauaufsicht
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