Blick auf Niedenstein

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

Wahlen

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Mit Ihrer Stimme bei der Wahl sorgen Sie dafür, dass Ihre Meinung etwas zählt.

Warum ist Wählen gehen Wichtig?

Wahlen

Demokratie heißt das Recht seine Meinung kund zu tun! Wer nicht wählen geht, verschenkt dieses Recht und Priveleg selbst zu bestimmen und damit seine Meinung zu äußern, denn jede Stimme zählt.

Nicht wählen zu gehen, auch nur aus Protest, ist keine Option. Die nicht abgegebene Stimme kann schließlich nicht mit gewertet werden. Selbst ungültig gemachte Stimmzettel hingegen, treffen sogar eine Aussage. Wählen zu gehen, heißt auch Verantwortung zu übernehmen - andere können nicht über einen bestimmen, sondern man bestimmt mit.

Geh` wählen!

Wer Darf wählen?

  • Bei der Bundestagtagswahl* darf jede*r Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat wählen gehen.
  • Bei der Landtagswahl* darf jede*r Deutsche, der den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen hat, wählen gehen.
  • Bei der Kommunalwahl* darf jede*r EU-Bürger*in, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Niedenstein hat.
  • Bei der Europawahl* darf jede*r EU-Bürger*in, dIe/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten eine Wohnung in der BRD oder in einem EU-Mitgliedstaats hat.

* zusätzlich sind jedoch die jeweils gültigen Wahlgesetze zu berücksichtigen.

Wahlergebnis

wahlergebnisse der
Landtagswahl am 08.10.2023


AKTuELL: Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl werden Ende April/Anfang Mai an Sie verschickt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über nachstehende Links.

Briefwahlunterlagen online beantragen

 Nutzen Sie die Möglichkeit und beantragen Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen online. Hier geht`s zur Onlinebeantragung.

Wahlhelfer*innen

In den Wahllokalen sitzen Wahlhelfer*innen, sogenannte Wahlvorstände. Die Wahlhelfer*innen sind ehrenamtlich tätig. Sie begleiten die Wahlhandlung, in dem sie die Listen der Wahlberechtigten kontrollieren und dem Wähler die Stimmzettel aushändigen.

Haben Sie Interesse einmal einem Wahlvorstand anzugehören? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Wahlvorgang

In Deutschland sind alle Wahlen geheim. Weshalb die/der Wähler*in in einer Briefwahlkabine ihre/seine Stimme abgeben muss, damit niemand sieht, was die-/derjenige gewählt hat. Anschließend wird der Wahlzettel in die Wahlurne geworfen. Bis zum Ende des Wahltages, bis 18:00 Uhr, bleibt die Wahlurne verschlossen. Ab 18:00 Uhr zählt der Wahlvorstand unter Aufsicht der Öffentlichkeit die abgegebenen Stimmen aus.

WahlErgebnisSe

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der letzten Wahlen

Kommunalwahlen - Wen wähle ich?

Die Kommunalwahlen sind für Bürger*innen eine der wohl wichtigsten Wahlen. Hier werden die Vertreterinnen und Vertreter vor Ort gewählt, die sich für die Belange der eigenen Stadt oder Gemeinde einsetzen. In der Stadt Niedenstein wird die Stadtverordnetenversammlung mit 23 Sitzen (Personen) gewählt. Auch die Ortsbeiräte der jeweiligen Stadtteile werden in den Kommunalwahlen gewählt. Diese haben in Niedenstein neun Sitze. Außerdem wird der Kreistag gewählt. Die Vertreterversammlung des Schwalm-Eder-Kreises.

Bei der Kommunalwahl haben Sie so viele Stimmen, wie ihre kommunalen Vertreter*innen zu wählen sind. Diese dürfen einzeln oder gehäuft vergeben werden; an jede*r Beweber*in können Sie höchstens drei Stimmen vergeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine vorgeschlagene abgedruckte Liste auf Ihrem Stimmzettel ohne Änderungen zu wählen, indem Sie Ihre Stimmen beim Listenkreuz in der Kopfzeile vergeben, oder aber Sie haben die Möglichkeit Personen von der Liste zu streichen.

Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme. Hier wählen Sie mit der Erststimme eine*n Direktkandidatin/-en, die/der Ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Deutschen Bundestag im Verhältniswahlrecht.

Landtagswahl

Bei der Landtagswahl werden die Verhältnis- und die Mehrheitswahl im Zweistimmensystem kombiniert. Mit jeweils einer Wahlkreis- und einer Landesstimme können Sie die Festlegung der Sitzzahl beeinflussen. Der Landtag  kümmert sich um die jeweiligen Belange eines Bundeslandes. Es wird also der Hessische Landtag gewählt. Ebenfalls wurde am 28. Oktober 2018 eine Volksabstimmung zu 15 Gesetzen der Hessischen Verfassung durchgeführt.

Bürgermeisterwahl

Die Bürgermeisterwahl ist eine personenbezogene Direktwahl. Am 14. März 2021 wurde der parteilose Bürgermeister Frank Grunewald mit 83,68 % der Stimmen für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt.