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Förderprogramme Altbau

Förderprogramm Des Schwalm-Eder-Kreises

Stärkung alter Ortskerne

Ortskerne sind die Visitenkarte und der Lebensmittelpunkt unserer Dörfer. Bedingt durch gesellschaftliche Entwicklungen und die Auswirkungen des demografischen Wandels sind hier immer mehr Leerstände zu verzeichnen. Dies führt zu Vernachlässigung von Eigentum und zur Beeinträchtigung des Ortsbildes.

Der demografische Wandel (Einwohnerrückgang und höhere Altersstruktur), der Strukturwandel im Einzelhandel, fehlende Infrastruktur und ausgedünnte Grundversorgung lösen eine Abwärtsspirale insbesondere in kleineren Kommunen aus.

Hohe Kosten für Abbruch, Sanierung oder Umbau führen dazu, dass Gebäude im Ortskern nicht mehr genutzt werden.
Der Schwalm-Eder-Kreis will zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen durch interessante Förderprogramme Abhilfe schaffen und Landleben für Alt und Jung wieder attraktiv machen. Neben den bereits bekannten und genutzten Förderinstrumenten wie die Dorfentwicklung, Städtebauförderung sowie kommunalen Förderprogrammen werden neue ergänzende attraktive Voraussetzungen geschaffen.

Fördergebiete

Alte Ortskerne in den Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis sind unbeplante Innenbereiche oder Innenbereiche deren qualifizierter Bebauungsplan Rechtskraft vor 1980 erlangt hat. Eine Förderung von Projekten in Kommunen, die als Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt sind, ist ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Städte und Gemeinden, Privatpersonen, Vereine, Verbände und Unternehmen

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Investitionen an Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen der Dörfer im Schwalm-Eder-Kreis. Für die Förderung in Frage kommen Investitionen mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten; jedoch höchstens 25.000 Euro.

Förderfähig sind:

  • Sanierung alter Bausubstanz
  • Grundrissoptimierung
  • Abriss/Rückbau alter Gebäude im Verbund mit bzw. für die Schaffung von Freiflächen
  • Ersatz- und Neubauten
  • Erwerb von leerstehenden Gebäuden und Baugrund (hierbei besteht die Verpflichtung zur Bebauung/Instandsetzung innerhalb von 3 Jahren)
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Planungs- und Dienstleistungen
  • Investitionen in die Grundversorgung und dir Daseinsvorrsorge
  • Innovative Projekte
  • Vorbereitende Maßnahmen, z. B. Leerstandskataster

Weg zur Förderung

Wer das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchte, sollte erst

  • Kontakt zur Wirtschaftsförderung aufnehmen und die Projektidee/geplante Maßnahme

beschreiben und danach

  • einen Förderantrag mit allen einzureichenden Unterlagen stellen an die

Wirtschaftsförderung Schwalm-Eder-Kreis, Herrn Blumenstein, 34574 Homberg (Efze).

Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderung Schwalm-Eder-Kreis
Dirk Blumenstein
Tel.: 05681/775-476

Mail: wirtschaftsfoerderung@schwalm-eder-kreis.de


Bild: Schwalm-Eder-Kreis; Wirtschaftsförderung