Niedenstein aus der Luft

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

Bebauungsplan 1. Erweiterung 22 N


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 zur Kenntnis genommen und die vorgenommene Auswertung beschlossen.

Es wurde ebenso als folgender Verfahrensschritt die Auslegung des Entwurfs zur 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 N nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 N „Wasserweg“ der Stadt Niedenstein, mit Begründung in der Zeit vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der Besucheranschrift:

Sachgebiet Bauen & Umwelt

Sparkassenplatz 1

Zugang über Oberstraße

34305 Niedenstein

während der Dienststunden

Montag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch Von 07:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag Von 14:00 bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Dienstags und freitags kann eine Einsicht nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!

 

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der oben genannten Besucheranschrift während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Abgrenzung

Das Verfahrensgebiet der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 N „Wasserweg“ befindet sich in Niedenstein, Kernstadt und umfasst die in der Gemarkung Niedenstein in der Flur 1 liegenden Flurstücke 151, 152 und 158/4 (tlw.).


Übersichtsplan ohne Maßstab


Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung der 1. Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 22 N „Wasserweg“ wird ein Bauplatz geschaffen, der in der Stadt Niedenstein benötigt wird.

Zur Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum, wurden in den letzten Jahren Innerortsbereiche nachverdichtet und innerörtliche Baulücken geschlossen. Diese Entwicklung hat zu einer Stabilisierung gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen sowie zur Vitalisierung innerörtlicher Siedlungsräume beigetragen.

Die 1. Erweiterungsplanung umfasst eine im Außenbereich liegende Fläche, die jedoch auf Grund bestehender Rahmenbedingungen der Ortslage zugeordnet werden kann.

Niedenstein, den 31.01.2024
Der Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald (Bürgermeister)


Bereitstellungstag: 07.02.2024