"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

Winterdienst in Niedenstein

Winterdienst in Niedenstein

Durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Niedenstein ist der Winterdienst wie folgt geregelt:

Winterdienst an straßenbegleitenden Gehwegen

Bei Schneefall muss der Gehweg in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m geräumt werden. Bei Glatteis muss der Gehweg in voller Breite abgestumpft werden, da die Passanten im Zweifelsfall nicht erkennen können, welche Teile abgestumpft sind und welche nicht. Zum Abstumpfen sind geeignete Mittel wie z. B. Sand oder Splitt zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände und an besonders gefährlichen Stellen verwendet werden.

Unabhängig von Gehwegen muss für jedes Grundstück ein 1 m breiter Zugang zur Fahrbahn geräumt und abgestumpft werden.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg gilt folgendes:

Hier sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung und Bestreuung bei Eisglätte auf den Gehwegen verpflichtet.

  • In Jahren mit ungerader Endziffer (2023 ff.) sind die Anlieger der auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gehwegs befindlichen Grundstücke verpflichtet zu räumen und zu streuen.
  • In Jahren mit gerader Endziffer (2024 ff.) sind die Anlieger der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet zu räumen und zu streuen.


Winterdienst an den selbstständigen Gehwegen

Bei sogenannten selbstständigen Fußwegen, die unabhängig von einer Fahrbahn, z. B. als Abkürzungs- oder Verbindungsweg dienen, ist im § 5 der Satzung (letzte Änderung 2012) die Regelung getroffen worden, dass die Fußwege grundsätzlich bei Schnee- und Eisglätte gesperrt sind. Dies gilt allerdings nicht für die Fußwege, die der Erschließung eines Grundstücks dienen, d. h. bei den Fußwegen, an denen die Anlieger ihren Eingang oder ihre Einfahrt haben. Diese Fußwege müssen von den Anliegern im Winter frei gehalten werden. Zusätzlich werden folgende Fußwege durch die Stadt geräumt:

Stadtteil Niedenstein:

1.     

Weg von der Louise-Schröder-Schule zur Schulstraße einschließlich Weg zur Heinrich-Nolde-Straße

2.     

Weg vom Gassenhausener Weg zur Kindertagesstätte Rasselbande

Stadtteil Ermetheis:

1.     

Weg von der Habichtswaldstr. (zw. Hausnr. 18 und 20) zur Hegenbergstraße

2.     

Weg zwischen Habichtswaldstr. (zw. Hausnr. 38 und 40) und Hegenbergstr.

3.     

Weg von der Hegenbergstraße (zw. Hausnr. 8 und 10) zur Lettenbergstraße

4.             

Weg von der Kornstraße zur Wiesenstraße

5.     

Weg zwischen Louise-Schröder-Straße und Kurt-Schumacher-Straße

Stadtteil Kirchberg:

1.     

Weg zwischen Rieder Straße und Straße „An der Ems“

2.     

Weg zur Kirche (Pfarrhausseite)


Wo darf der Schnee abgelagert werden und was passiert mit den Streumitteln?

Schnee und Eis sind grundsätzlich außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern. Dies kann z. B. auf Privatgrundstücken oder auf straßenbegleitenden Grünflächen sein. Ist dies nicht möglich, darf die Ablagerung bei weniger als 1,25 m breiten Gehwegen auf der Fahrbahn erfolgen, und zwar so, dass die Rinnsteine und Einlaufschächte frei bleiben. Bei Gehwegen über 1,25 m Breite sind der Schnee und die Eisstücke an der vorderen Kante des Gehweges entlang der Bordsteine zu lagern.

Sollten Sie den Fußweg mit Streumitteln abgestumpft haben, müssen die Rückstände nach dem Auftauen durch den Winterdienstpflichtigen beseitigt werden!


Winterdienst auf den Fahrbahnen

Den Winterdienst auf den Fahrbahnen führt wie bisher der Zweckverband Kommunale Dienste Bad Emstal-Niedenstein (ZKD) im Auftrag der Stadt Niedenstein durch. Die Straßen sind je nach Verkehrsbedeutung in verschiedene Räumkategorien aufgeteilt.

Dringlichkeitsstufe I :
(verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Straßen für öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse; Zufahrten zu den Feuerwehrhäusern, zur Schule und zu den Kindergärten)

Niedenstein:

  • Am Lohrain (ohne Wendehammer)
  • Am Ziegenberg, mit Wendehämmer
  • Ermetheiser Straße
  • Friedensstraße
  • Gassenhausener Weg (ohne Wendehammer)
  • L 3219 (Wichdorfer Str./Hauptstraße/Obertor/Kasseler Straße)
  • Rehwiesenweg
  • Schulstraße
  • Theodor-Heuss-Straße

Ermetheis:

  • Germaniastraße
  • Heinrich-Heine-Straße (Zufahrt Feuerwehrgerätehaus)
  • K 86 / K 88 (Kasseler Straße)

Metze:

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Kirchweg (Zufahrt Feuerwehrgerätehaus)

Kirchberg:

  • K 83 (Bergstraße)
  • Kiesweg (Zufahrt Feuerwehrgerätehaus)

Wichdorf:

  • Goethestraße (Zufahrten Feuerwehrstützpunkt einschl. Zugängen
  • Schulstraße


Dringlichkeitsstufe II:
(gelb markiert: Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen)

Niedenstein:

  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Am Finkenhain
  • Am Sonnenhang
  • Am Triesch (ohne Wendehammer)
  • Am Vogelsang
  • Am Wiesengrund
  • An der Linde
  • Auf der Gänseweide
  • Auf der Klippe (Baustraße)
  • Hans-Böckler- Straße (ohne Zufahrt für Hausnr. 38 ff)
  • In den Stöcken, ohne Wendehämmer
  • Kasseler Pfad
  • Lupinenweg
  • Oberstraße
  • Schöne Aussicht (nur zwischen Schwasebachstr. + Kasseler Pfad)
  • Schwasebachstraße

Ermetheis:

  • Bilsteinstraße,
  • Habichtswaldstraße
  • Langenbergstraße
  • Schlittenwiese/ Zur Sandkuhle
  • Wiesenstraße
  • Metze:
  • Ahornweg
  • Buchenweg (vorderer Teil)
  • Zum Kißling (Steilstück bis Buchenweg
  • L 3220 (Gudensberger Straße)

Kirchberg:

-,-

Wichdorf:

  • Hardtweg
  • Wilhelm-Busch-Straße
  • Gerhard-Hauptmann-Straße
  • Erich-Kästner-Straße


Dringlichkeitsstufe III:
(grün markiert: Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen, Wendehämmer)

Niedenstein:

  • Altenburger Weg
  • Am Frießelsbach
  • Am Kirchplatz
  • Am Triesch (Wendehämmer)
  • Am Zemmer
  • Albert-Schweitzer-Str (Wendehammer)
  • Auf der Stichel
  • Auf der Wegelänge
  • Berliner Straße
  • Bruno-Otto-Straße
  • Chattenweg
  • Dengelweg
  • Fliederweg
  • Forsthausstraße
  • Hagenweg
  • Hans-Böckler- Straße (ca. 400 m Zufahrt für Hausnr. 38 ff)
  • Heinrich-Hillebrand-Straße
  • Heinrich-Nolde-Straße
  • In den Stöcken (Wendehämmer)
  • K 85 Breitenbacher Straße
  • Konrad-Schwarz-Straße
  • Lehmkaute
  • Mohrmühle
  • Sengelsberger Weg
  • Sonnenhang
  • Südwall
  • Tannenweg
  • Unterstraße
  • Vor dem Neuhaus
  • Wasserweg
  • Wiehoffstraße
  • Zwischen den Zäunen
  • Ermetheis:
  • Am Hang
  • Auf dem Rain
  • Hegenbergstraße
  • Kornstraße
  • Kurt-Schumacher-Straße
  • Lettenbergstraße
  • Louise-Schröder-Straße
  • Sommerweg
  • Steinweg
  • Vor dem Tor

Metze:

  • Akazienweg
  • Am Tränkegarten
  • Auf der Hegeweide
  • Birkenweg
  • Buchenweg
  • Dorfplatz
  • Eichenweg
  • Erlenweg
  • Eschenweg
  • Freihenhagen (Teilstück)
  • Gartenstraße
  • Grüner Weg
  • K 84 (Kirchberger Straße)
  • Kastanienweg
  • Kirchweg
  • L 3218 (Gleicher Straße, Besser Straße, einschließlich Stichweg zu den Hausnummern 3 und 5 bis Beginn Sportplatzgrundstück)
  • Mittelweg
  • Neuer Weg
  • Treppenstraße
  • Ulmenweg
  • Wiesenweg
  • Zum Kißling

Kirchberg:

  • Am Blumenberg
  • Am Kirchberg
  • An der Ems
  • Berggarten
  • Bergtor
  • Blankenweg
  • Feldborde
  • Heimeradstraße
  • K 79 (Emstalstraße)
  • K 82 ( Rieder Straße)
  • K 84 ( Metzer Straße)
  • Lindenweg
  • Mühlenweg
  • Ritter von Hund-Straße
  • Schifferweg
  • Zu den Quellen
  • Zu den Teichen
  • Zum Bilstein
  • Zum Birkenhof
  • Zum Weinberg
  • Zur Kliebe

Wichdorf:

  • Am Goddelbusch
  • Brüder-Grimm-Straße
  • Burgstraße
  • Dorothea-Viehmann-Straße
  • Eichendorffstraße
  • Falkensteinstraße
  • Fontanestraße
  • Fünffensterstraße
  • Herderstraße
  • Hermann-Löns-Straße
  • Im Etterbach
  • Im Stadtfeld
  • Kirchgasse
  • L 3219/20 (Niedensteiner Straße, Fritzlarer Straße/ Chattenstraße/ Merxhäuser Straße, Altenburgstraße)
  • Lessingstraße
  • Raiffeisenstraße
  • Schillerstraße
  • Uhlandstraße
  • Westendstraße

 

Eine Bitte noch zum Schluss:
Achten Sie darauf, dass Sie durch das Parken Ihres Fahrzeugs den Räum- und Streudienst nicht behindern und darauf, dass Ihr abgestellter PKW nicht durch den Räum- und Streudienst gefährdet wird. Die Fahrer sind angewiesen, im Behinderungsfall diese Straßen dann nicht zu räumen!

Für aufkommende Fragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung persönlich oder telefonisch unter den Tel.-Nr. 05624 9993-17 und -21 oder per E-Mail an info@niedenstein.de.

 

Wir wünschen Ihnen einen „rutschfreien“ Winter!

Ihre Stadtverwaltung Niedenstein