Niedenstein aus der Luft

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

2. Änderung 16 N "An der Schule"


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2(1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 N „An der Schule“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in ihrer Sitzung am 04.07.2024 beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Niedenstein in der Flur 4 die Flurstücke 68/5 und 74/12.

Im Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 N wird auf dem Flurstück 51/1 in der Flur 4 der Gemarkung Niedenstein gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 N „An der Schule“ beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB. beauftragt.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wendet die Stadt Niedenstein das Verfahren gem. § 13a BauGB an.

In dem beschleunigten Verfahren wird entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 N „Vor der Schule“ mit Begründung in der Zeit vom 14.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026  eingesehen werden kann.

Zusätzlich liegen die Unterlagen (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der folgenden Besucheranschrift aus:

 

Sachgebiet Bauen – und Umwelt
Obertor 1
34305 Niedenstein

während der Dienststunden

montags              8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
dienstags            Termine nur nach Vereinbarung
mittwochs           7.30 – 12.30 Uhr und 14.00 -15.30 Uhr
donnerstags       14.00 -18.00 Uhr
freitags                Termine nur nach Vereinbarung

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der oben genannten Besucheranschrift während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich zur 2. Änderung 16 N (Übersichtsplan ohne Maßstab)

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 N „An der Schule“ gefasst.

Auf dem benachbarten Flurstück 69/3 (Friedensstraße 28) befindet sich die Louise-Schröder-Schule.

Die im Jahr 1964 erbaute Grundschule besteht aus 3 Gebäuden und hat ca. 240 Schülerinnen und Schüler. Die Schule benötigt aufgrund des immer größer werdenden Bedarfs an Betreuungsplätzen eine Erweiterung des bestehenden Betreuungsgebäudes.

Die Hochbauverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises plant einen eingeschossigen Anbau auf der nordwestlichen Seite des Fachklassentraktes. Der Anbau erstreckt sich auf das Flurstück 74/12. Das Flurstück 74/12 befindet in städtischem Besitz und ist gemeinsam mit dem Flurstück 68/5 in dem Bebauungsplan Nr. 16 N als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.

Zur Realisierung der Planung besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 N „An der Schule“. Ziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

 

Niedenstein, den 14.10.2026

Der Magistrat der Stadt Niedenstein

gez. Frank Grunewald, Bürgermeister