Niedenstein aus der Luft

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

2. Änderung 15 N "Auf dem Frießelsbach"


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2(1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 N „Auf dem Frießelsbach“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in ihrer Sitzung am 25.09.2025 beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Niedenstein in der Flur 9 die Flurstücke 60/1, 67/3 tlw., 72 und 74 tlw.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 N „Auf dem Frießelsbach“ beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB. beauftragt.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wendet die Stadt Niedenstein das Verfahren gem. § 13a BauGB an.

In dem beschleunigten Verfahren wird entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 N „Auf dem Frießelsbach“ mit Begründung in der Zeit vom 14.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026  eingesehen werden kann.

Zusätzlich liegen die Unterlagen (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der folgenden Besucheranschrift aus:

Sachgebiet Bauen – und Umwelt
Obertor 1
34305 Niedenstein

während der Dienststunden

montags              8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
dienstags            Termine nur nach Vereinbarung
mittwochs           7.30 – 12.30 Uhr und 14.00 -15.30 Uhr
donnerstags       14.00 -18.00 Uhr
freitags                Termine nur nach Vereinbarung

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der oben genannten Besucheranschrift während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

(Geltungsbereich der 2. Änderung ohne Maßstab)


Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 bereits den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 N „Auf dem Frießelsbach“ beschlossen.

Das Flurstück 60/1 befindet sich im Eigentum einer Erbengemeinschaft und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 15 N "Auf dem Frießelsbach" als Gewerbegebiet gemäß § 9 BauNVO ausgewiesen. Die Erbengemeinschaft beabsichtigt das Flurstück einer Wohnnutzung zuzuführen, was aufgrund der momentanen Festsetzung als Gewerbegebiet nicht möglich ist. Hierzu ist eine Änderung der momentanen Festsetzung als Gewerbegebiet in ein Mischgebiet erforderlich. Gemäß § 6 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Das Flurstück 72 befindet sich im Eigentum eines ortsansässigen Gewerbebetriebes, der eine Betriebserweiterung und eine Umstrukturierung von Betriebsabläufen anstrebt. Dies ist im Rahmen der im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Flächen nicht möglich. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll eine Anpassung der überbaubaren Flächen erfolgen.

Niedenstein, den 14.10.2026

Der Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald, Bürgermeister