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10. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH „Auf der Hardt“
I. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hardt“ erneuert. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens hatten sich ergänzende Ansprüche an den Planstandort ergeben, durch die eine Änderung des Geltungsbereiches erforderlich wurde.
Der erneuerte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
II. Änderungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Änderungsbereich
Der ca. 4,46 ha große Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Wichdorf und umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Wichdorf, Flur 2:
53/2, 53/3, 54/4, 63/1, 63/2, 63/3, 63/4, 63/5, 74 (tlw.)
Gemarkung Wichdorf, Flur 6:
61/11 (tlw.), 61/12
Gemarkung Wichdorf, Flur 7:
1/4, 1/8, 1/10, 1/11, 3/2, 5/1, 5/2, 7/38, 56/3, 58/4, 58/5, 58/6, 75/1, 75/2
Am südlichen Rand des Plangebietes verläuft ost-/westwärts die Schulstraße. Die Wiehoffstraße führt nord-/südwärts durch das Plangebiet und verbindet ebenso die beiden Stadtteile Wichdorf und Niedenstein.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Niedenstein beabsichtigt mit dem Bebauungsplan Nr. 8 W „Auf der Hardt“ eine weitergehende Siedlungsentwicklung. Da im Bezug zum gegenwärtig geltenden Planungsrecht die sinnhaften Projektziele nicht genehmigungsfähig sind, ist gleichsam eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes erforderlich. Die vorliegende 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt hierbei gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich zum verbindlichen Bauleitplanverfahren zur Nutzung inhaltlich-synergetischer Belange sowie zur zeitlichen Beschleunigung der Planungsprozesse.
Ziel und Zweck der Planung ist entsprechend die Umwidmung der im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Fläche in Wohnbauflächen sowie Grünflächen. Der Nutzungsschwerpunkt liegt hierbei bei dem Wohnen. Mit einer Wohnsiedlungsentwicklung soll auf die starke Nachfrage nach Wohnbauland reagiert werden.
III. Veröffentlichung im Internet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 beschlossen, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
A) Fachgutachten
Umweltbericht vom 29.01.2026 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Vegetation/Biotoptypen, Fauna, Natura 2000-Gebiete, Boden und Wasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch/ Kultur- und Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Ausgleich negativer Umweltauswirkungen.
B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen
Kreisausschuss Schwalm-Eder-Kreis, Abteilung Landwirtschaft, Landentwicklung vom 30.04.2025
(Bedenken über die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Hinweise zu externen Ausgleichsmaßnahmen)
Kreisausschuss Schwalm-Eder-Kreis, Bauen und Umwelt vom 30.04.2025
(Keine Berührung von Überschwemmungsgebieten)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21 Regionalplanung, Siedlungswesen vom 09.05.2025
(Hinweise zum Vorbehaltsgebiet sowie Vorranggebiet für Landwirtschaft, Hinweise auf die Bodenwerte)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 06.05.2025 (Hinweise zur Kompensation des Schutzgutes Boden)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.3 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 23.04.2025
(Hinweise zur Entwässerung)
Regionalbauernverband Kurhessen e.V. vom 16.04.2025 (Keine Bedenken)
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hardt“ mit Begründung, Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 12.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026
auf der Internetseite der Stadt Niedenstein unter https://www.niedenstein.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen-b-plaene/ zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch bauamt@niedenstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Niedenstein im Rathaus, Obertor 8, 34305 Niedenstein, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadtverwaltung der Stadt Niedenstein im Rathaus, Obertor 8, 34305 Niedenstein, während der allgemeinen Dienststunden
Montag
Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch
Von 07:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag
Von 14:00 bis 18:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Niedenstein, den 06. März 2026
Stadt Niedenstein
-Der Magistrat-
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niedenstein
- Begründung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niedenstein
- Umweltbericht zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niedenstein
- Stellungnahme Schwalm-Eder-Kreis
- Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21
- Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1
- Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.3
- Stellungnahme Regionalbauernverband Kurhessen e.V.
Bereitstellungstag: 11.03.2026

