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Bürgermeister Frank Grunewald

Wasserentnahmeverbot aufgehoben

Schwalm-Eder-Kreis hebt Wasserentnahmeverbot auf

Aufhebung Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis

Die Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis vom 09.07.2025 auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in Verbindung mit § 65 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) sowie den §§ 25, 26, 33 WHG und 19 Abs. 3, 21 Abs. 1 HWG wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Begründung:
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen liegen die Pegelstände der oberirdischen Gewässer wieder über dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ). Große Wasserentnahmen sind derzeit aufgrund der Jahreszeit nicht zu erwarten.
Somit sprechen keine Gründe dagegen, die Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis aufzuheben.

Hinweise:
Die vorstehende Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 60.3 – Umwelt - Wasser- und Bodenschutz  , Hans-Scholl-Straße 6, Gebäude C, 34576 Homberg (Efze), Widerspruch erhoben werden.

Homberg (Efze), 01.12.2025

Der Kreisausschuss
des Schwalm-Eder-Kreises
- Wasser- und Bodenschutz -
- 60.3 - 79 b 06.17, we -

Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter


Diese Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Homberg (Efze), den 01.12.2025

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter

Hinweis: Diese Allgemeinverfügung wird mit Begründung auf der Internet-Seite des 
Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de bekanntgemacht.