Genehmigung Haushaltsplan 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.655.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.922.000 EUR
mit einem Saldo von -266.500 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Fehlbetrag von -266.500 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 115.500 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.274.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.893.000 EUR
mit einem Saldo von -1.619.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.619.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 591.000 EUR
mit einem Saldo von 1.028.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -475.500 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.619.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 700.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 525 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur
Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets verwendet werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Die Ansätze für Aufwendungen der Budgets sind übertragbar.
Niedenstein, 10.12.2020
Der Magistrat der Stadt Niedenstein
Grunewald, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche(n) Genehmigunge(n) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Den Wortlaut entnehmen Sie bitte nachstehender Datei:
Gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit sämtlichen Anlagen vom 07.04.2021 bis 24.04.2021 im Rathaus Niedenstein, Obertor 8, 34305 Niedenstein, Zimmer 17, zu folgenden Uhrzeiten
öffentlich ausliegt.
Bedingt durch die Corona-Pandemie und damit einhergehenden Zugangsbeschränkungen im Rathaus ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung möglich.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme ebenfalls auf der Internetseite unter www.niedenstein.de/rathaus/aktuelles/interaktiver-haushaltsplan/ sowie über nachstehenden Link veröffentlicht.
Niedenstein, 07.04.2021
Der Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Grunewald, Bürgermeister