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Bundestagswahl 2025
Sie haben die Wahl!
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. An diesem Tag können die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen neuen Bundestag wählen.
Die Wahlperiode für den Bundestag beträgt vier Jahre.
Bitte beachten Sie:
- Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens zum 2. Februar 2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro. Nur kann festgestellt werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind. - Briefwahlunterlagen für im Inland lebende Deutsche können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Briefwahlbüro oder im Bürgerbüro beantragt werden. Aufgrund des verkürzten Zeitraums für Wahlvorbereitungen können die Stimmzettel erst ab Ende Januar gedruckt werden. Die Versendung der Briefwahlunterlagen ist somit faktisch erst ab Anfang Februar möglich.
Für die Antragstellung empfiehlt sich die Verwendung des Vordruckes, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Möchten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht kann durchaus durch einen handschriftlichen Vermerk, in dem der Abholer namentlich genannt wird, auf der Wahlbenachrichtigung (Rückseite) erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Vollmacht keine Briefwahlunterlagen herausgegeben werden dürfen!
Oder nutzen Sie die Möglichkeit und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen online.