5. Änderung des Bebauungsplanes 4 W "Auf der Hardt"
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 W „Auf der Hardt“, Stadt Niedenstein, Stadtteil Wichdorf, mit Begründung in der Zeit vom 21.03. bis einschließlich 24.04.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch 7:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 W „Auf der Hardt“, Stadt Niedenstein, Stadtteil Wichdorf, wird nach § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das ca. 18.000 qm große Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Niedenstein-Wichdorf und umfasst folgende in der Gemarkung Wichdorf in der Flur 7 liegenden Flurstücke: 20/28, 18/54 teilweise, 65/3 teilweise und 65/2 teilweise. Die Fläche wird im Norden und Nordwesten durch die vorhandene Bebauung begrenzt sowie im Süden durch die erschlossenen Bauplätze der Erich-Kästner-Straße und Osten durch die Goethestraße.

Geltungsbereich
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderungsplanung soll die nach wie vor anhaltende erhöhte Nachfrage nach Wohnbauflächen gedeckt werden.
Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 W „Auf der Hardt“, Stadt Niedenstein, Stadtteil Wichdorf, können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein, Obertor 8, Bauverwaltung (Erdgeschoss) in 34305 Niedenstein, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Niedenstein, den 13.03.2019
Der Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
- Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung Niedenstein, Stadtteil Wichdorf, Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplan 4 W "Auf der Hardt" vom 30.01.2019
- Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 W „Auf der Hardt“, Stadt Niedenstein, Stadtteil Wichdorf vom 13.03.2019
Bereitstellungstag: 13.03.2019