Bebauungsplan Nr. 1 W - 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niedenstein hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den Bebauungsplan Nr. 1 W, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 W kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, in der Stadtverwaltung der Stadt Niedenstein, Bauamt (EG), Zimmer 5, Obertor 8, 34305 Niedenstein, während der Dienststunden
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Dienstzeiten nach Vereinbarung, von jeder Person eingesehen werden.
Bedingt durch den aktuell kursierenden Corona-Virus und den damit einhergehenden Zugangsbeschränkungen im Rathaus ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes möglich.
Aktuelle Angaben sind der Homepage der Stadt Niedenstein zu entnehmen.
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und
Verfahrensvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Niedenstein, den 21.09.2020
Der Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 23.09.2020