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Bebauungsplan Nr. 1 W - 3. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 W gefasst. Das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 W soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das ca. 467 qm große Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Wichdorf und umfasst in der Flur 7 das Flurstück 14/28.
Geltungsbereich

Übersichtsplan ohne Maßstab
Ziel und Zweck der Planung
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 W, welche am 23.06.1981 in Kraft getreten ist, weist für das an der Herderstraße gelegene Flurstück 14/28 eine öffentliche Parkplatzfläche aus. Diese Fläche befindet sich mittlerweile in Privatbesitz und wird als Gartenfläche genutzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind an dieser Stelle nicht mehr zutreffend. Mit der 3. Änderung wird der Bebauungsplan an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasst und das Flurstück 14/28 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Niedenstein, 16.08.2021
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 07.09.2021