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Bebauungsplan Nr. 6 N - 3. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 N gefasst. Das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das ca. 19.640 qm große Plangebiet befindet sich in den Gemarkung Niedenstein und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 145/12 tlw., 142/1, 44/14, 44/15 tlw., 109/3, 141, 90/2, 109/4 tlw., 109/2 und 90/1.
Geltungsbereich

Übersichtsplan ohne Maßstab
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 N wird eine Nutzungsänderung der Liegenschaft Friedensstraße Nr. 6 angestrebt. Für die Liegenschaft wie auch für die südliche Erweiterungsfläche besteht nach dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan eine Zweckbestimmung als „Altenpflegeeinrichtung bzw. Betreutes Wohnen. Zukünftig soll diese Zweckbestimmung entfallen.
Niedenstein, 16.08.2021
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 07.09.2021