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Bauleitplanung Niedenstein, Stadtteil Kirchberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.07.2022 den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gemäß § 2, Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst den Grünsammelplatz der Stadt Niedenstein in den Teilbereichen der Flurstücke 20, 21 und 22 in der Flur 6 der Gemarkung Kirchberg.
Geltungsbereich

Übersichtsplan ohne Maßstab
Ziel und Zweck der Planung
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1993 ist die stillgelegte Deponie als Fläche für Aufschüttungen für Bauschutt und Erdaushub dargestellt. Um den Betrieb des Grünsammelplatzes auch weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern.
Gemäß § 5 Absatz 2 des Baugesetzbuches, ist der Bereich zukünftig im Flächennutzungsplan als Zwischenlagerfläche für Grünabfälle auszuweisen.
Niedenstein, 05.08.2022
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 17.08.2022