Niedenstein aus der Luft

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

Bauleitplanung Niedenstein, Stadtteil Kirchberg, Metzer Straße


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.11.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Metzer Straße“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 (6) Satz 1 in Verbindung mit § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 beschlossen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung „Metzer Straße“ mit Begründung in der Zeit vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der Besucheranschrift:


Sachgebiet Bauen & Umwelt

Sparkassenplatz 1

Zugang über Oberstraße

34305 Niedenstein

während der Dienststunden

Montag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch Von 07:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag Von 14:00 bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Dienstags und freitags kann eine Einsicht nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!


Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der oben genannten Besucheranschrift während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Abgrenzung

Der ca. 7.750 m² große Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die in der Gemarkung Kirchberg in der Flur 2 liegenden Flurstücke 60/6, 60/3, 60/7, 60/8, 60/9, 60/10, 60/11, 55/1 tlw., 55/3 tlw. Und 55/4.

Die Fläche wird begrenzt, im Nordwesten durch eine Friedhofsanlage, im Nordosten und Osten durch Flächen der Landwirtschaft, im Süden durch die Metzer Straße und im Westen durch die Emstalstraße.

Übersichtsplan ohne Maßstab


Ziel und Zweck der Planung

Die Ergänzungssatzung ermöglicht es der Stadt Niedenstein, die Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils festzulegen. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, dessen Grenzen klärungsbedürftig sind.

Ziel ist, die im Außenbereich liegenden Flurstücke 60/6, 60/3, 60/7, 60/8, 60/9, 60/10, 60/11, 55/1 tlw., 55/3 tlw. und 55/4 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.

Die Bebauung entlang der Metzer Straße erstreckt sich auf der südlichen Straßenseite weiter in Richtung Ortsausgang als auf der Seite des Satzungsgebietes. Durch die Ergänzungssatzung können nördlich der Metzer Straße zwei bis drei zusätzliche Wohnbauplätze im Bereich der Flurstücke 60/10, 60/11, 55/1, 55/3 tlw. und 55/4 geschaffen und die Bebauung entlang der Metzer Straße im Stadtteil Kirchberg abgerundet werden.

Mit der Ergänzungssatzung kann kurzfristig eine bedarfsgerechte Baumöglichkeit geschaffen werden.

Mit der Ergänzungssatzung bleibt die städtebauliche Ordnung gewahrt.

Niedenstein, den 31.01.2024
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister


Bereitstellungstag: 07.02.2024