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Bauleitplanung Niedenstein, Stadtteil Kirchberg, Metzer Straße
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. gefasst.
Das Verfahren zur Ergänzungssatzung soll gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Kirchberg in der Flur 2 die Flurstücke 60/6, 60/3, 60/7, 60/8, 60/9, 60/10, 60/11 sowie die Flurstücke 55/1 und 124/54 teilweise.
Geltungsbereich

Übersichtsplan ohne Maßstab
Ziel und Zweck der Planung
Die Bebauung entlang der Metzer Straße in Kirchberg ist in Richtung Ortsausfahrt auf der rechten Straßenseite weiter bebaut als auf der linken Straßenseite.
Die Stadt kann gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB durch eine Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Dies trifft auf die bisher weniger bebaute Seite der Metzer Straße zu.
Durch die Ergänzungssatzung können zwei bis drei zusätzliche Wohnbauplätze im Bereich der Flurstücke 60/10, 60/11, 55/1 und 124/54 geschaffen und die Bebauung entlang der Metzer Straße im Stadtteil Kirchberg abgerundet werden.
Niedenstein, 05.08.2022
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
Bereitstellungstag: 17.08.2022