Städte und Gemeinden können eigenes Ortsrecht schaffen, sofern Bundes- oder Landesrecht nichts anderes bestimmt. Die Satzungen werden in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und anschließend im Chattengau Kurier unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" öffentlich bekannt gemacht. Sie sind ausschließlich im Gebiet der Stadt Niedenstein gültig.
Nachfolgend halten wir für Sie einen Großteil unseres Ortsrechts im Adobe Acrobat Format zum Download bereit. Änderungen zu den Satzungen sind eingearbeitet. Es liegen leider noch nicht alle Satzungen in digitaler Form vor. Das Verzeichnis des Ortsrechts wird aber zügig nach und nach vervollständigt und zeitnah aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Satzungstexte übernehmen. Achten Sie bitte deshalb auf die Bekanntmachungen im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Niedenstein, dem Chattengau Kurier. Rechtsverbindliche Ausfertigungen der Satzungen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung auf Anforderung.
Wenn Sie Fragen zum Ortsrecht der Stadt Niedenstein haben, können Sie sich gern an Herrn Wolfgang Paetsch, Telefon: 05624 9993-20 wenden.
E-Mail: info@niedenstein.de
Liste der vorhandenen Dokumente (Stand: 01.11.2011)